Wirtschaftliche Bewertung von Abnutzung, Substanzverlusten und verbleibender Restnutzungsdauer
Die Alterswertminderung beschreibt den Wertverlust eines Gebäudes durch wirtschaftliche und technische Abnutzung im Laufe der Zeit. Sie ist ein zentrales Element in der Immobilienbewertung und beeinflusst sowohl den Sachwert als auch die steuerliche Abschreibung erheblich.
Gleichmäßige Verteilung des Wertverlusts über die Gesamtnutzungsdauer. Einfach, aber oft realitätsfern bei saniertem Altbau.
Berücksichtigung von Modernisierungen, Sanierungen und Zustandsmängeln. Ergibt eine realitätsnähere Restnutzungsdauer.
| Faktor | Wirkung auf RND |
|---|---|
| Durchgreifende Kernsanierung | Verlängerung (bis zu +40 Jahre) |
| Neue Heizung / Haustechnik | Verlängerung (bis zu +10 Jahre) |
| Energetische Modernisierung | Verlängerung (bis zu +15 Jahre) |
| Feuchteschäden, Schimmel | Verkürzung (bis zu -15 Jahre) |
| Veraltete Elektrik / Sanitär | Verkürzung (bis zu -10 Jahre) |
| Schadstoffbelastung (Asbest) | Verkürzung (erheblich) |
Die wirtschaftliche Alterswertminderung ist die Grundlage für die Feststellung einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Unser Gutachten dokumentiert die Substanz des Gebäudes vollständig und rechtssicher.
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