Alterswertminderung bei Wohngebäuden

Wirtschaftliche Bewertung von Abnutzung, Substanzverlusten und verbleibender Restnutzungsdauer

Was ist Alterswertminderung?

Die Alterswertminderung beschreibt den Wertverlust eines Gebäudes durch wirtschaftliche und technische Abnutzung im Laufe der Zeit. Sie ist ein zentrales Element in der Immobilienbewertung und beeinflusst sowohl den Sachwert als auch die steuerliche Abschreibung erheblich.

Methoden zur Ermittlung der Alterswertminderung

Lineare Methode

Gleichmäßige Verteilung des Wertverlusts über die Gesamtnutzungsdauer. Einfach, aber oft realitätsfern bei saniertem Altbau.

Wirtschaftliche Methode

Berücksichtigung von Modernisierungen, Sanierungen und Zustandsmängeln. Ergibt eine realitätsnähere Restnutzungsdauer.

Einflussfaktoren auf die Restnutzungsdauer

FaktorWirkung auf RND
Durchgreifende KernsanierungVerlängerung (bis zu +40 Jahre)
Neue Heizung / HaustechnikVerlängerung (bis zu +10 Jahre)
Energetische ModernisierungVerlängerung (bis zu +15 Jahre)
Feuchteschäden, SchimmelVerkürzung (bis zu -15 Jahre)
Veraltete Elektrik / SanitärVerkürzung (bis zu -10 Jahre)
Schadstoffbelastung (Asbest)Verkürzung (erheblich)

Verbindung zur Restnutzungsdauer nach § 7 EStG

Die wirtschaftliche Alterswertminderung ist die Grundlage für die Feststellung einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Unser Gutachten dokumentiert die Substanz des Gebäudes vollständig und rechtssicher.

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