Immobilienbewertung für Erbschaft und Schenkung

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer legal und nachhaltig reduzieren

Erbschaft und Schenkung von Immobilien

Immobilien sind bei Erbschaften und Schenkungen häufig der bedeutendste Vermögenswert. Das Finanzamt setzt für die Steuerberechnung den sogenannten Grundbesitzwert an — ein nach pauschalisierten Verfahren ermittelter Wert, der oft erheblich über dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Erbschaftsteuer-Rechtsgrundlagen

Die steuerliche Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem ErbStG i.V.m. dem BewG. § 198 BewG gibt dem Steuerpflichtigen das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Steuersätze bei Erbschaft und Schenkung

Wert (nach Freibetrag)Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Freibeträge nach ErbStG

ErwerberFreibetrag
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner500.000 €
Kinder (je Kind)400.000 €
Enkel (je Enkel)200.000 €
Eltern, Großeltern (Erbfall)100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €

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