Marktgerechte Wertermittlung nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021
Der Verkehrswert (auch: Marktwert) ist gemäß § 194 BauGB der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ableitung aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. Ideal für Eigentumswohnungen und Ein-/Zweifamilienhäuser.
Kapitalisierung der Nettomieteinnahmen. Standard für Mietwohnhäuser und Gewerbeobjekte.
Ermittlung auf Basis von Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung. Für selbstgenutzte Objekte.