⚖ DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifiziert

Immobilienbewertung nach DIN 17024

Rechtssichere Verkehrswertgutachten und Restnutzungsdauergutachten durch akkreditierte Sachverständige — anerkannt von Finanzämtern, Gerichten und Banken.

§ 198 Bewertungsgesetz
§ 7 EStG Abs. 4 Nr. 2
17024 DIN EN ISO/IEC Norm
100% Finanzamt-anerkannt
Unsere Leistungen

Zertifizierte Gutachten für alle Anlässe

Von der Schenkung bis zur Steuererklärung — wir erstellen rechtssichere Immobiliengutachten, die Finanzämter, Gerichte und Banken akzeptieren.

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Bewertung § 198 BewG

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt bei Erbschaft, Schenkung und Grunderwerbsteuer. Spart oft erhebliche Steuerbeträge.

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Restnutzungsdauer § 7 EStG

Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer verkürzt die Abschreibungsdauer und erhöht die jährliche AfA erheblich — bis zu 33 Jahre statt 50 Jahre.

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Verkehrswertgutachten

Vollgutachten nach § 194 BauGB für Gerichte, Behörden, Banken und private Kaufentscheidungen. Marktkonform und rechtssicher.

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Erbschaft & Schenkung

Spezialgutachten zur Minderung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer — mit gesetzlicher Bindungswirkung für das Finanzamt.

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Alterswertminderung

Bewertung der wirtschaftlichen Abnutzung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Grundlage für realistische Substanz- und Sachwertermittlung.

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DIN 17024 Sachverständige

Erfahren Sie, was die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bedeutet und warum sie für Ihr Gutachten entscheidend ist.

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Warum DIN 17024?

Die Zertifizierung, die Finanzämter akzeptieren

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, jedes beliebige Gutachten anzuerkennen. Entscheidend ist, dass der Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist — nur dann entfaltet das Gutachten die volle rechtliche Bindungswirkung nach § 198 BewG.

  • Anerkannt von allen deutschen Finanzämtern
  • Gültig vor Finanzgerichten und Verwaltungsgerichten
  • Akzeptiert von Banken und Versicherungen
  • Erfüllt alle Anforderungen des BFH und BMF
  • Zertifizierte Qualitätssicherung nach ISO-Norm
Über die Zertifizierung

§ 198 BewG — Der entscheidende Paragraph

Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit niedriger ist als der nach dem BewG festgestellte Grundbesitzwert, so ist dieser niedrigere Wert anzusetzen.

Wichtig: Qualifikation des Gutachters

Der BFH und das BMF verlangen, dass der Gutachter öffentlich bestellt, vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist. Nur dann wird das Gutachten steuerrechtlich akzeptiert.

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