Rechtssichere Verkehrswertgutachten und Restnutzungsdauergutachten durch akkreditierte Sachverständige — anerkannt von Finanzämtern, Gerichten und Banken.
Von der Schenkung bis zur Steuererklärung — wir erstellen rechtssichere Immobiliengutachten, die Finanzämter, Gerichte und Banken akzeptieren.
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt bei Erbschaft, Schenkung und Grunderwerbsteuer. Spart oft erhebliche Steuerbeträge.
Mehr erfahren →Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer verkürzt die Abschreibungsdauer und erhöht die jährliche AfA erheblich — bis zu 33 Jahre statt 50 Jahre.
Mehr erfahren →Vollgutachten nach § 194 BauGB für Gerichte, Behörden, Banken und private Kaufentscheidungen. Marktkonform und rechtssicher.
Mehr erfahren →Spezialgutachten zur Minderung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer — mit gesetzlicher Bindungswirkung für das Finanzamt.
Mehr erfahren →Bewertung der wirtschaftlichen Abnutzung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Grundlage für realistische Substanz- und Sachwertermittlung.
Mehr erfahren →Erfahren Sie, was die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bedeutet und warum sie für Ihr Gutachten entscheidend ist.
Mehr erfahren →Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, jedes beliebige Gutachten anzuerkennen. Entscheidend ist, dass der Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist — nur dann entfaltet das Gutachten die volle rechtliche Bindungswirkung nach § 198 BewG.
Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit niedriger ist als der nach dem BewG festgestellte Grundbesitzwert, so ist dieser niedrigere Wert anzusetzen.
Der BFH und das BMF verlangen, dass der Gutachter öffentlich bestellt, vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist. Nur dann wird das Gutachten steuerrechtlich akzeptiert.